Zu einer Werkstatt seiner Wahl zu gehen – ohne Verlust der Herstellergarantie.
Auch mit Ihrem Neuwagen sind Sie bei uns auf der sicheren Seite! Jeder Kunde hat gemäß der Gruppenfreistellungsverordnung (GVO 461/2010) das Recht zur Inspektion/Wartung, Reparatur etc. in einer Werkstatt der eigenen Wahl.
Wir führen den Kundendienst nach Herstellervorgaben durch, ohne Verlust der Herstellergarantie!