Die Scheinwerfer müssen richtig eingestellt sein, dies wird auch bei der Hauptuntersuchung verlangt. Dafür steht ein modernes Scheinwerfer-Einstellgerät und Prüfplatz zur Verfügung, die der Richtline für die Überprüfung und der Einstellung der Scheinwerfer von Kraftfahrzeugen bei der Hauptuntersuchung nach § 29 StvZO entsprechen. Nur mit richtig eingestellten Scheinwerfern ist die Straßenausleuchtung optimal und der Gegenverkehr wird nicht geblendet.